Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsvertrag leitstelle.live
Stand: 02.11.2026 · Version 1.14
Anbieter: Wulffapps, Inhaber Jan Wulff, Alte Str. 5e, 50769 Köln, Telefon +49 155 671 26031, E-Mail jan@wulffapps.de, USt-IdNr. DE460771025 (nachfolgend „Wulffapps“).
Regelungen, die nur für Verbraucher gelten, sind mit [Verbraucher] gekennzeichnet. Regelungen, die nur für Unternehmerkunden gelten, sind mit [Unternehmerkunden] gekennzeichnet. Alle übrigen Regelungen gelten für alle Kunden.
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Wulffapps und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform leitstelle.live einschließlich Portal, Leitstelle, Leitstelle Mobil (Tablet-App für Android), Einsatz-App (Android und Web-App), Alarmmonitor, Hilfe und Anmeldedienst (SSO) sowie für damit verbundene Zusatzleistungen (Add-ons, Prepaid-Guthaben, Dienstleistungen wie Onboarding und Schulung).
(2) Die Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung mit Service-Level-Vereinbarung (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“, leitstelle.live/leistungsbeschreibung) und der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (leitstelle.live/preise). Die Leistungsbeschreibung und die Preisliste sind Bestandteil des Vertrags.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuell vereinbarte Regelungen (insbesondere Enterprise-Vertrag, angenommenes Angebot),
- bei öffentlichen Auftraggebern: die vereinbarten Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT, insbesondere EVB-IT Cloud) einschließlich ihrer Anlagen sowie die Vergabeunterlagen,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für alle Fragen des Datenschutzes,
- die Leistungsbeschreibung,
- die Preisliste,
- diese AGB.
(4) Bei öffentlichen Auftraggebern gelten diese AGB nur ergänzend, soweit die EVB-IT oder die Vergabeunterlagen keine abschließende Regelung enthalten und die Einbeziehung nach den Vergabeunterlagen zulässig ist.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Wulffapps ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht, soweit Wulffapps ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt oder sie nach Absatz 3 Nr. 2 vorrangig vereinbart sind.
§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist der Vertragspartner von Wulffapps. Der Kunde handelt entweder als Organisation oder als Verbraucher.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmerkunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(4) Organisationen sind alle Kunden, die keine Verbraucher sind, insbesondere Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben, Hilfsorganisationen, Vereine, Unternehmen (z. B. Werkfeuerwehren, Sanitätsdienste, Veranstalter). Organisationen, die nicht Unternehmerkunden sind (z. B. Idealvereine ohne unternehmerische Tätigkeit), werden wie Unternehmerkunden behandelt, soweit eine Regelung nicht ausdrücklich auf Unternehmerkunden beschränkt ist.
(5) Öffentliche Auftraggeber sind Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und Kunden, die Leistungen nach haushalts- oder vergaberechtlichen Vorgaben beschaffen.
(6) Organisation in der Plattform (Mandant) ist der vom Kunden angelegte, von anderen Kunden getrennte Bereich der Plattform.
(7) Nutzer sind die natürlichen Personen, denen der Kunde Zugang zu seiner Organisation in der Plattform einräumt (z. B. Disponenten, Einsatzkräfte, Administratoren).
(8) Paket ist der gebuchte Leistungsumfang (Free, Basis, Professional, Enterprise). Add-ons sind zubuchbare Leistungen. Abo ist die Gesamtheit aus Paket und wiederkehrenden Add-ons.
(9) Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den ein wiederkehrendes Entgelt berechnet wird. Er beginnt mit dem Tag der Buchung und dauert einen Monat (Monatsabo) oder ein Jahr (Jahresabo). Ein Abrechnungsmonat endet mit Ablauf des Tages vor dem gleichen Kalendertag des Folgemonats; fehlt dieser Tag, endet er mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
(10) Kundendaten sind alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen oder über die Plattform erzeugen, einschließlich personenbezogener Daten.
(11) Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail oder Mitteilung im Portal mit Benachrichtigung per E-Mail (§ 126b BGB).
§ 3 Vertragspartner
(1) Wulffapps schließt Verträge im Self-Service nur mit Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland. Verträge mit Kunden mit Sitz im Ausland sind nur als individuell vereinbarter Enterprise-Vertrag möglich.
(2) Der Kunde gibt bei der Registrierung bzw. vor der ersten Buchung an, ob er als Organisation oder als Verbraucher handelt. Die Angabe muss zutreffen. Eine spätere Änderung ist nur über den Support möglich.
(3) Wer eine Organisation registriert oder für sie bucht, versichert, zur Vertretung der Organisation berechtigt zu sein.
(4) [Verbraucher] Verbraucher müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Verbraucher können nur Monatsabos buchen und nicht auf Rechnung zahlen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Registrierung (Free und Testphase). Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags (Free, gegebenenfalls mit Testphase nach § 5) ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Wulffapps die Organisation nach Bestätigung der E-Mail-Adresse freischaltet.
(3) Buchung im Portal. Kostenpflichtige Pakete, Add-ons, Prepaid-Guthaben und Dienstleistungen bucht der Kunde im Portal. Vor Abgabe der Bestellung zeigt das Portal eine Zusammenfassung mit Leistungen, Preisen, Abrechnungszeitraum, Verlängerung und Kündigungsfrist. Eingabefehler kann der Kunde bis zum Absenden über die Schaltflächen des Bestellassistenten erkennen und berichtigen. Mit Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Wulffapps die Leistung freischaltet oder die Buchung in Textform bestätigt, je nachdem, was zuerst eintritt. Ist eine Online-Zahlung erforderlich und bricht der Kunde den Zahlungsvorgang ab, kommt kein Vertrag über die Buchung zustande.
(4) Angebot. Erstellt Wulffapps ein schriftliches Angebot (z. B. als PDF mit einer Nummer „A-…“), ist Wulffapps an dieses Angebot für die darin genannte Frist, sonst 30 Tage, gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kunden innerhalb dieser Frist zustande. Die Preise des Angebots gelten auch dann, wenn sich die Preisliste zwischenzeitlich ändert.
(5) Enterprise und öffentliche Auftraggeber. Enterprise-Verträge und Verträge mit öffentlichen Auftraggebern kommen durch individuellen Vertrag, Zuschlag oder Auftragserteilung zustande.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Wulffapps speichert den Vertragstext. Der Kunde kann die jeweils geltenden AGB, die Leistungsbeschreibung und den AVV jederzeit auf der Website abrufen und speichern. Wulffapps übersendet nach der Buchung eine Bestätigung mit dem Vertragsinhalt und den bei Vertragsschluss geltenden Vertragsbedingungen in Textform; Verbraucher erhalten zusätzlich die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
§ 5 Testphase
(1) Wählt der Kunde bei der Registrierung oder erstmals im Portal ein kostenpflichtiges Paket, kann er es während einer kostenlosen Testphase nutzen. Die Dauer der Testphase ergibt sich aus der Preisliste; sie beträgt derzeit 30 Tage.
(2) Die Testphase ist kostenlos. Ein Zahlungsmittel muss nicht hinterlegt werden. Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht ohne Weiteres in ein kostenpflichtiges Abo über. Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase nicht, nutzt die Organisation danach das Paket Free; die Kundendaten bleiben erhalten, es gelten die Grenzen des Pakets Free.
(3) Während der Testphase können wiederkehrende Add-ons ohne Berechnung getestet werden. Dienstleistungen (z. B. Onboarding) und Prepaid-Guthaben sind nur nach kostenpflichtiger Buchung erhältlich.
(4) Jede Organisation kann die Testphase einmal nutzen. Je E-Mail-Adresse des verantwortlichen Kontoinhabers ist höchstens eine Testphase innerhalb von zwölf Monaten möglich. Wulffapps kann im Einzelfall eine weitere Testphase gewähren oder die Testphase verlängern.
(5) Bucht der Kunde während der Testphase, endet die Testphase mit der Buchung; der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Buchungszeitpunkt. [Verbraucher] Hat ein Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt, dass Wulffapps vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (§ 26 Abs. 2), beginnen die gebuchte Leistung und der erste Abrechnungszeitraum erst mit Ablauf der Widerrufsfrist; bis dahin läuft die Testphase weiter, nach ihrem Ende nutzt die Organisation das Paket Free.
(6) Während der Testphase gilt die Leistungsbeschreibung für das Paket Free hinsichtlich Verfügbarkeit und Support. Die Haftung richtet sich nach § 22 Abs. 4.
§ 6 Leistungsumfang
(1) Wulffapps stellt dem Kunden die Plattform im Umfang des gebuchten Pakets und der gebuchten Add-ons über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform wird auf Servern in Rechenzentren in der Europäischen Union betrieben. Der Funktionsumfang, die Mengengrenzen (z. B. Leitstellen-Plätze, Nutzerkonten, Mobilgeräte, Speicher) und die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste.
(2) Wulffapps stellt die Einsatz-App und den Alarmmonitor für Android über Google Play bereit. Für das Herunterladen gelten zusätzlich die Bedingungen des Store-Betreibers; Vertragspartner für die App-Nutzung bleibt Wulffapps. Wird die Einsatz-App künftig für weitere Plattformen angeboten, gilt dies entsprechend. Die Tablet-App Leitstelle Mobil stellt Wulffapps derzeit als Installationsdatei zum Herunterladen über das Beta-Portal (https://beta.leitstelle.live) bereit; wird sie über Google Play angeboten, gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Die Übergabe der Leistung erfolgt am Übergabepunkt, das ist der Internet-Anschluss des Rechenzentrums, in dem die Plattform betrieben wird. Für die Internetverbindung des Kunden und seiner Nutzer, die Endgeräte und deren Einstellungen ist Wulffapps nicht verantwortlich.
(4) Wulffapps kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen (Unterauftragnehmer). Für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gelten die Regelungen des AVV zu Unterauftragsverarbeitern.
(5) Kartendarstellungen, Adresssuche, Routenberechnung, Wetter- und Warndaten bezieht die Plattform von Drittanbietern (z. B. OpenStreetMap, Nominatim, Photon, OSRM, Open-Meteo, Deutscher Wetterdienst, BBK). Diese Daten werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit bereitgestellt. Wulffapps kann solche Dienste durch gleichwertige Dienste ersetzen.
(6) Dienstleistungen (z. B. Onboarding und Schulung) erbringt Wulffapps nach der jeweiligen Beschreibung in der Preisliste bzw. im Angebot als Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 7 Rolle der Software, Rückfallebene und Zustellung durch Dritte
(1) leitstelle.live ist eine Software zur Unterstützung der Einsatzorganisation. Sie ersetzt keine Alarmierung über die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Alarmierung, z. B. Funkmeldeempfänger, Digitalfunk), keine Integrierte Leitstelle oder sonstige behördliche Leitstelle und keine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Melde- und Alarmierungswege. Notrufe (110, 112) sind über die Plattform, auch über die Telefoniefunktion, nicht gewährleistet.
(2) Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, für welche Zwecke er die Plattform einsetzt. Er stellt sicher, dass die Einsatzbereitschaft seiner Organisation nicht allein von der Verfügbarkeit der Plattform abhängt.
(3) Rückfallebene. Der Kunde hält für alle Prozesse, bei denen ein Ausfall oder eine Verzögerung der Plattform Gefahren für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte begründen kann, eine von der Plattform unabhängige Rückfallebene vor (z. B. Funk, Telefonkette, Papierformulare, behördliche Alarmierung) und übt deren Nutzung regelmäßig. Dies gilt unabhängig vom gebuchten Paket und von einer vereinbarten Verfügbarkeit. Der Notbetrieb von Leitstelle und Leitstelle Mobil ist keine Rückfallebene in diesem Sinne; er hält bei einer Verbindungsstörung lediglich den zuletzt geladenen Einsatzstand zum Lesen vor.
(4) Zustellung durch Dritte. Benachrichtigungen werden über Dienste Dritter zugestellt: Push-Nachrichten über Google Firebase Cloud Messaging, SMS und Sprachanrufe über einen Telekommunikationsdienstleister, jeweils über Mobilfunk- und Datennetze. Die Leistungspflicht von Wulffapps endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Nachricht an den jeweiligen Dienst. Ob, wann und wie eine Nachricht beim Empfänger ankommt und wahrgenommen wird, hängt von diesen Diensten, den Netzen, dem Endgerät und dessen Einstellungen (z. B. Energiesparmodus, „Nicht stören“, App-Berechtigungen, Stummschaltung) ab, auf die Wulffapps keinen Einfluss hat. Wulffapps übernimmt keine Gewähr für Zustellung, Zustellzeit und Wahrnehmung. Angezeigte Zustell- oder Lesestatus geben die Rückmeldungen der Dritten bzw. der Endgeräte wieder und können unvollständig oder verzögert sein.
(5) SMS und Sprachanrufe werden nur versendet, solange ausreichendes Prepaid-Guthaben vorhanden ist (§ 14). Ist das Guthaben aufgebraucht, unterbleibt der Versand von SMS und Anrufen auch bei Alarmierungen; Push-Nachrichten werden weiterhin versendet.
(6) Standortdaten der Einsatz-App beruhen auf den Ortungsdiensten des Endgeräts und können ungenau, veraltet oder nicht verfügbar sein.
(7) Die Haftung von Wulffapps nach § 22 bleibt von diesem Paragraphen unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde schafft die in der Leistungsbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen (aktueller Browser, Internetanschluss, geeignete und aktualisierte Endgeräte, erforderliche Berechtigungen der Apps) und hält sie aufrecht.
(2) Zugangsdaten. Der Kunde und seine Nutzer halten Passwörter und sonstige Zugangsmittel geheim, verwenden sichere Passwörter und schützen sie vor dem Zugriff Dritter. Wulffapps empfiehlt die Nutzung der Zwei-Faktor-Anmeldung bzw. von Passkeys; für Konten mit Verwaltungsrechten kann Wulffapps sie verbindlich vorgeben. Der Kunde informiert Wulffapps unverzüglich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten missbraucht werden oder Dritten bekannt geworden sind, und ändert betroffene Zugangsdaten.
(3) Nutzerverwaltung. Der Kunde legt Nutzer an, vergibt Rollen und Rechte und entzieht sie, sobald die Berechtigung entfällt (z. B. bei Austritt einer Einsatzkraft). Er verpflichtet seine Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB, soweit sie die Nutzung betreffen. Handlungen der Nutzer werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie unter Verwendung der ihnen eingeräumten Zugänge erfolgen.
(4) Inhalte. Der Kunde ist für die Kundendaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass Kundendaten nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verstoßen, und speichert keine Schadsoftware. Wulffapps prüft Kundendaten nicht und ist dazu nicht verpflichtet.
(5) Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seiner Organisation verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er stellt insbesondere sicher, dass
- für die Verarbeitung der Daten von Nutzern, Einsatzkräften, Patienten, Meldern und sonstigen Betroffenen eine Rechtsgrundlage besteht,
- die Betroffenen nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert werden,
- die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) nur im Rahmen einer dafür bestehenden Rechtsgrundlage und mit angemessenen Schutzmaßnahmen erfolgt,
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen, an die über die Plattform Alarmierungen, SMS oder Anrufe gesendet werden, rechtmäßig erhoben wurden und verwendet werden dürfen,
- Beteiligungsrechte von Betriebs- oder Personalräten und arbeits-, dienst- oder vereinsrechtliche Vorgaben beachtet werden.
(6) Standortdaten. Die Einsatz-App kann den Standort von Einsatzkräften, auch im Hintergrund, erfassen und an die Organisation übermitteln. Der Kunde stellt vor der Aktivierung sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere eine wirksame, freiwillige und dokumentierte Einwilligung der Einsatzkraft oder eine kollektivrechtliche oder gesetzliche Grundlage, dass die Einsatzkräfte über Umfang, Zweck und Dauer der Standortverarbeitung informiert sind und dass ein Widerruf der Einwilligung beachtet wird. Wulffapps stellt hierfür einen Einwilligungstext und technische Einstellungen (z. B. Speicherdauer des Standortverlaufs) bereit; die Verantwortung für deren Verwendung trägt der Kunde.
(7) Verbotene Nutzung. Der Kunde und seine Nutzer dürfen die Plattform nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere
- das Versenden unerwünschter Werbung oder von Nachrichten ohne Einsatz- oder Organisationsbezug über SMS-, Anruf- oder Push-Funktionen,
- Last-, Penetrations- oder Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung von Wulffapps in Textform,
- das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, Mengengrenzen oder der Mandantentrennung,
- automatisierte Abfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen,
- die Nutzung zum Aufbau eines Konkurrenzprodukts.
(8) Eigene Dienste des Kunden. Bindet der Kunde eigene oder fremde Dienste an (z. B. SIP-Konten und Telefonanlagen, E-Mail-Postfächer, Webhooks, Kartendienste, Identitätsanbieter), ist er für deren Verfügbarkeit, Vertragsverhältnisse, Kosten und Rechtmäßigkeit verantwortlich. Wulffapps verarbeitet die dafür nötigen Zugangsdaten nur zur Anbindung.
(9) Mitwirkung bei Störungen. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich über die in der Leistungsbeschreibung genannten Kanäle mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (§ 20 Abs. 2) und unterstützt Wulffapps angemessen bei der Analyse.
(10) Eigene Aufbewahrungspflichten. Unterliegen Kundendaten gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten des Kunden (z. B. Einsatz- oder Patientendokumentation), ist der Kunde für deren Erfüllung verantwortlich, insbesondere durch rechtzeitigen Datenexport vor Vertragsende (§ 19).
(11) Der Kunde stellt Wulffapps von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus den Absätzen 4 bis 8 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wulffapps informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 9 Sperrung bei Missbrauch und Gefahr
(1) Wulffapps kann einzelne Zugänge, Funktionen oder Kundendaten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
- Zugangsdaten missbraucht werden,
- die Plattform unter Verstoß gegen § 8 Abs. 4 oder 7 genutzt wird,
- von der Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Plattform, anderer Kunden oder Dritter ausgeht, oder
- Wulffapps aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben dazu verpflichtet ist.
(2) Wulffapps wählt die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigt dabei die Bedeutung der Plattform für die Einsatzfähigkeit des Kunden. Wulffapps informiert den Kunden unverzüglich, soweit möglich vorher, und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(3) Zahlungsverzug ist kein Grund für eine Sperre nach diesem Paragraphen; insoweit gilt ausschließlich § 15.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Wulffapps räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke seiner Organisation über das Internet zu nutzen und die Apps (Einsatz-App, Leitstelle Mobil, Alarmmonitor) auf den hierfür eingesetzten Endgeräten zu installieren und zu nutzen. Der Kunde darf seinen Nutzern die Nutzung in diesem Umfang ermöglichen.
(2) Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden (mit Ausnahme der Apps) und eine Überlassung des Quellcodes sind nicht geschuldet. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
(3) Für in der Software enthaltene Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig; Wulffapps stellt die Lizenzhinweise in den Apps bzw. der Hilfe bereit.
(4) Alle Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt Wulffapps die Rechte an den Kundendaten ein, die erforderlich sind, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen (z. B. Speicherung, Vervielfältigung zur Datensicherung, Übermittlung an Nutzer und Empfänger). Wulffapps nutzt Kundendaten zu keinem anderen Zweck. Technische Betriebsdaten ohne Personenbezug (z. B. Systemlast, Fehlerprotokolle ohne Inhaltsdaten) darf Wulffapps zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs auswerten.
(5) Marken, Logos und Kennzeichen von Wulffapps und leitstelle.live darf der Kunde nur im Rahmen der Nutzung der Plattform verwenden. Bei gebuchtem eigenem Branding (White-Label) gilt die individuelle Vereinbarung.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Störungsklassen, Reaktionszeiten, Servicezeiten, Support-Kanäle und gegebenenfalls Gutschriften richten sich nach der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Paket.
(2) Für die Pakete Free und Basis sowie während der Testphase gibt Wulffapps keine Verfügbarkeitszusage; Wulffapps betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters bestmöglich. Für das Paket Professional nennt die Leistungsbeschreibung eine Zielverfügbarkeit, die keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Eine vertragliche Verfügbarkeit mit Gutschriften besteht nur für das Paket Enterprise.
(3) Wulffapps kündigt geplante Wartungsarbeiten, die die Nutzung beeinträchtigen können, mindestens drei Werktage vorher an und legt sie nach Möglichkeit in die Nachtstunden.
§ 12 Änderungen der Leistung
(1) Wulffapps entwickelt die Plattform fort. Wulffapps darf Leistungen ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Triftige Gründe sind insbesondere
- die Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben,
- die Behebung von Sicherheitslücken oder die Anpassung an den Stand der Technik zur Informationssicherheit,
- Änderungen, Einstellung oder Ersatz von Diensten Dritter (z. B. Push-Dienste, Kartendienste, Telekommunikationsdienstleister, Betriebssysteme, App-Stores),
- die Anpassung an eine geänderte technische Umgebung oder an eine hohe Zahl von Nutzern,
- die Verbesserung oder Erweiterung von Funktionen.
(2) Änderungen, die die Kernfunktionen des gebuchten Pakets (Einsatzverwaltung, Alarmierung, Statusführung, Kommunikation) erheblich einschränken, kündigt Wulffapps mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Wulffapps anteilig. Auf das Kündigungsrecht weist Wulffapps in der Ankündigung hin.
(3) [Verbraucher] Gegenüber Verbrauchern gilt für Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinausgehen, § 327r BGB:
- Wulffapps ändert das digitale Produkt nur aus einem triftigen Grund nach Absatz 1,
- dem Verbraucher entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten,
- Wulffapps informiert den Verbraucher klar und verständlich über die Änderung.
Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher mehr als unerheblich, informiert Wulffapps den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens sechs Wochen, vor dem Zeitpunkt der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie über sein Recht, den Vertrag zu beenden. Der Verbraucher kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder, falls die Änderung später erfolgt, nach der Änderung unentgeltlich beenden. Dies gilt nicht, wenn Wulffapps dem Verbraucher ermöglicht, das digitale Produkt ohne zusätzliche Kosten in unveränderter Form weiter zu nutzen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Beendigung erstattet Wulffapps.
(4) [Verbraucher] Wulffapps stellt Verbrauchern während der Vertragslaufzeit die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert über sie (§ 327f BGB). Aktualisierungen der Plattform erfolgen serverseitig. Aktualisierungen der Apps werden über die jeweilige Bezugsquelle bereitgestellt (Google Play, Beta-Portal bzw. leitstelle.live); installiert der Verbraucher eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet Wulffapps nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern Wulffapps den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und die unterlassene Installation nicht auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht.
§ 13 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. des angenommenen Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Derzeit wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) [Verbraucher] Gegenüber Verbrauchern weist Wulffapps Gesamtpreise einschließlich einer etwa anfallenden Umsatzsteuer aus.
(3) Wiederkehrende Entgelte sind jeweils für den Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Das Jahresabo kann nur von Organisationen gebucht werden; der Jahrespreis ergibt sich aus der Preisliste. Einmalige Entgelte (z. B. Onboarding) und Aufladungen des Prepaid-Guthabens sind mit der Buchung fällig.
(4) Erweiterungen (höheres Paket, zusätzliche Add-ons, höhere Mengen) werden sofort wirksam. Für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet Wulffapps die Differenz tagesgenau anteilig. Entfallen dabei bereits bezahlte Leistungen, schreibt Wulffapps den nicht genutzten Anteil gut und verrechnet ihn mit der nächsten Rechnung; eine Auszahlung erfolgt bei Vertragsende. Kleinbeträge unter 1,00 € netto werden auf die nächste Rechnung übertragen.
(5) Verkleinerungen (niedrigeres Paket, Entfernen von Add-ons, geringere Mengen) und ein Wechsel des Abrechnungsintervalls werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Überschreitet die Nutzung zu diesem Zeitpunkt die Mengengrenzen des neuen Umfangs, bleiben die vorhandenen Kundendaten erhalten; neue Einträge oberhalb der Grenze sind bis zur Bereinigung oder Erweiterung nicht möglich.
(6) Zahlungsarten. Der Kunde zahlt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (z. B. PayPal, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, weitere angebotene Verfahren) oder, nur bei Organisationen, auf Rechnung. Angeboten werden die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten. Bei wiederkehrenden Zahlungen ermächtigt der Kunde Wulffapps, fällige Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(7) Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Wulffapps stellt Rechnungen elektronisch aus (PDF mit eingebetteten strukturierten Daten; bei hinterlegter Leitweg-ID zusätzlich als XRechnung) und übermittelt sie per E-Mail und im Portal. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(8) SEPA-Lastschrift. Wulffapps kündigt den Einzug (Vorabankündigung, Pre-Notification) mit der Rechnung an. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift verkürzt. Rechnungen für die Verlängerung eines Abos übermittelt Wulffapps in der Regel sieben Tage vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des Kontos.
(9) Kosten, die Wulffapps durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen, trägt der Kunde in der tatsächlich angefallenen Höhe. Wulffapps berechnet sie mit der nächsten Rechnung. Eine Pauschale wird nicht erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(10) Rabatte. Gemeinnützige Organisationen erhalten auf Antrag und nach Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid) den in der Preisliste genannten Rabatt, derzeit 20 %, ab der auf die Freigabe folgenden Rechnung und längstens für die Gültigkeitsdauer des Nachweises. Der Kunde teilt den Wegfall der Gemeinnützigkeit unverzüglich mit. Für Gutscheine gelten die jeweils genannten Bedingungen.
(11) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. [Verbraucher] Für Verbraucher gilt die Einschränkung der Aufrechnung nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 14 Prepaid-Guthaben für SMS und Anrufe
(1) SMS und Sprachanrufe über die Plattform werden ausschließlich über ein Prepaid-Guthaben abgerechnet. Die Nutzung setzt ein Paket voraus, das SMS und Anrufe enthält (derzeit ab Basis). Eine nachträgliche Abrechnung des Verbrauchs findet nicht statt.
(2) Der Kunde lädt Guthaben im Portal auf, als Geldbetrag oder als Kontingent (z. B. Anzahl SMS). Aufladungen erfolgen über die angebotenen Online-Zahlungsarten oder, nur bei Organisationen, per Überweisung; bei Überweisung wird das Guthaben nach Zahlungseingang gutgeschrieben. Für jede Aufladung stellt Wulffapps eine Rechnung aus. Das Guthaben wird mit dem Nettobetrag gutgeschrieben; eine bei Aufladung angefallene Umsatzsteuer wird auf der Aufladungsrechnung ausgewiesen.
(3) Der Verbrauch wird zunächst aus gekauften Kontingenten und danach aus dem Geldguthaben zu den Stückpreisen der jeweils gültigen Preisliste abgebucht. Vor dem Versand reserviert die Plattform den voraussichtlichen Betrag.
(4) Ist kein ausreichendes Guthaben vorhanden, werden SMS und Anrufe nicht versendet, auch nicht bei Alarmierungen (§ 7 Abs. 5). Ein negatives Guthaben entsteht nicht. Die Plattform weist bei Unterschreiten einer vom Kunden einstellbaren Warnschwelle und bei aufgebrauchtem Guthaben die Administratoren hin. Die Überwachung des Guthabens obliegt dem Kunden.
(5) Der Kunde kann eine automatische Aufladung über ein hinterlegtes wiederkehrendes Zahlungsmittel einrichten. Das Guthaben wird erst nach Bestätigung der Zahlung gutgeschrieben; insbesondere bei SEPA-Lastschrift kann dies einige Tage dauern.
(6) Startguthaben. Ein bei Buchung eines Pakets gewährtes Startguthaben ist eine freiwillige, unentgeltliche Leistung. Es wird nicht ausgezahlt, nicht erstattet und wird vor gekauftem Guthaben verbraucht.
(7) Kein Verfall. Gekauftes Guthaben verfällt während der Vertragslaufzeit nicht. Wird die Organisation auf Free zurückgestuft, bleibt das Guthaben erhalten und ist nach erneuter Buchung eines geeigneten Pakets wieder nutzbar.
(8) Erstattung bei Vertragsende. Endet das kostenpflichtige Abo ohne Folgeabo, ist es gekündigt, endet der Vertrag insgesamt oder widerruft ein Verbraucher den Vertrag, erstattet Wulffapps auf Antrag des Kunden das nicht verbrauchte gekaufte Guthaben. Erstattet wird das gekaufte Geldguthaben abzüglich des Verbrauchs und eines nicht verbrauchten Startguthabens; gekaufte Kontingente werden mit ihrem Kaufpreis je Einheit erstattet. Die Erstattung erfolgt über das ursprüngliche Zahlungsmittel oder per Überweisung auf ein vom Kunden benanntes Konto. Den Antrag stellt der Kunde im Portal oder in Textform. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den gesetzlichen Vorschriften. Wulffapps weist in der Bestätigung des Vertragsendes auf die Möglichkeit der Erstattung hin.
(9) Änderungen der Stückpreise kündigt Wulffapps nach § 16 an. Bereits gekaufte Kontingente behalten ihren Umfang.
§ 15 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, erinnert Wulffapps ihn und mahnt nach folgendem Ablauf (Tage nach Fälligkeit): Zahlungserinnerung nach 7 Tagen, erste Mahnung nach 21 Tagen, zweite Mahnung nach 35 Tagen. Mahngebühren werden nicht erhoben. Das Recht, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt unberührt.
(2) Einsatzfähigkeit. Wegen Zahlungsverzugs werden Leitstelle, Einsatz-App, Alarmmonitor, die Auslösung von Gruppenalarmen und der Versand von Benachrichtigungen (SMS und Anrufe, soweit Guthaben vorhanden) nicht gesperrt.
(3) Ab der zweiten Mahnung kann Wulffapps die Verwaltungsfunktionen im Portal bis zum Zahlungseingang auf Lesezugriff beschränken. Ausgenommen bleiben jederzeit: Lesen, Datenexport, Rechnungen, Zahlung, Rechnungsdaten, Verwaltung des Abos (einschließlich Kündigung und Wechsel des Zahlungsmittels) und Aufladung des Guthabens. Die Beschränkung endet mit vollständigem Zahlungseingang.
(4) Ist der Kunde 65 Tage nach Fälligkeit noch mit einem Betrag von mindestens einem monatlichen Entgelt in Verzug und hat Wulffapps dies in der zweiten Mahnung angekündigt, kann Wulffapps das kostenpflichtige Abo außerordentlich kündigen. Die Organisation wird dann auf das Paket Free zurückgestuft; die Kundendaten bleiben erhalten, es gelten die Grenzen des Pakets Free. Die offene Forderung bleibt bestehen. Eine erneute Buchung ist erst nach Ausgleich aller offenen Forderungen und ohne Testphase möglich.
(5) Bei öffentlichen Auftraggebern, die nachweislich aus haushaltsrechtlichen Gründen später zahlen, kann Wulffapps das Mahnverfahren aussetzen.
(6) [Verbraucher] Verbraucher kommen nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, insbesondere durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
§ 16 Preisänderungen
(1) [Unternehmerkunden und sonstige Organisationen] Wulffapps kann die Preise für wiederkehrende Leistungen und die Stückpreise des Prepaid-Guthabens mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wulffapps kündigt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Änderung wird frühestens zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums nach Ablauf dieser Frist wirksam, bei Jahresabos frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerung. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weist Wulffapps in der Ankündigung hin. Preise eines angenommenen Angebots oder individuell vereinbarte Preise sind für die darin vereinbarte Dauer fest.
(2) [Verbraucher] Gegenüber Verbrauchern wird eine Preiserhöhung nur mit Zustimmung des Verbrauchers wirksam. Wulffapps bietet die Preisänderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform an. Stimmt der Verbraucher nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 17 bleibt unberührt. Das Schweigen des Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung. Dies gilt auch, wenn sich der Gesamtpreis für Verbraucher durch den Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erhöht.
(3) [Unternehmerkunden und sonstige Organisationen] Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder entfällt die Anwendung des § 19 UStG, wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich zum Nettopreis berechnet; dies ist keine Preisänderung im Sinne von Absatz 1.
(4) Preissenkungen und neue Preislisten für Neukunden bleiben unberührt.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Free. Der Nutzungsvertrag über das Paket Free läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Frist beenden, indem er die Organisation im Portal kündigt (§ 19). Wulffapps kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. § 18 bleibt unberührt.
(2) Monatsabo. Das Monatsabo läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich mit jedem Abrechnungsmonat. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
(3) Jahresabo (nur Organisationen). Das Jahresabo hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Buchung. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Wulffapps erinnert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform an die bevorstehende Verlängerung.
(4) [Verbraucher] Verbraucher können nur Monatsabos abschließen. Sollte ein Verbraucher ausnahmsweise einen Vertrag mit längerer Laufzeit abgeschlossen haben, kann er ihn nach Ablauf der ersten Laufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).
(5) Folgen der Kündigung des Abos. Mit dem Ende des kostenpflichtigen Abos wird die Organisation auf das Paket Free zurückgestuft. Der Nutzungsvertrag über Free besteht fort; die Kundendaten bleiben erhalten, es gelten die Grenzen des Pakets Free. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Kündigung zurücknehmen.
(6) Kündigung durch Wulffapps. Wulffapps kann Monatsabos mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats und Jahresabos zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Absatz 7 bleibt unberührt.
(7) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Wulffapps insbesondere vor bei einem Zahlungsverzug nach § 15 Abs. 4 oder bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen § 8 Abs. 4 oder 7.
(8) Form. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann insbesondere
- im Portal (Organisation → Paket → „Abo kündigen“),
- ohne Anmeldung über die Kündigungsschaltfläche auf der Website (Link „Verträge hier kündigen“, leitstelle.live/kuendigen) oder
- per E-Mail
kündigen. Wulffapps bestätigt den Eingang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich in Textform.
(9) Für Enterprise-Verträge und Verträge mit öffentlichen Auftraggebern gelten vorrangig die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
§ 18 Inaktive Organisationen im Paket Free
(1) Wird eine Organisation im Paket Free zwölf Monate lang nicht genutzt (keine Anmeldung eines Nutzers und keine Sitzung der Einsatz-App oder des Alarmmonitors), kann Wulffapps den Nutzungsvertrag beenden und die Organisation löschen.
(2) Wulffapps kündigt die Löschung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an den Kontoinhaber und die Administratoren an und erinnert sieben Tage vor der Löschung erneut. Meldet sich innerhalb dieser Frist ein Nutzer an, unterbleibt die Löschung. Bis zur Löschung kann der Kunde seine Daten exportieren.
(3) Absatz 1 gilt nicht, solange die Organisation über Prepaid-Guthaben verfügt oder offene Rechnungen bestehen.
§ 19 Vertragsende: Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Kundendaten während der gesamten Vertragslaufzeit im Portal als Datenexport (ZIP-Archiv mit Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format sowie den hochgeladenen Dokumenten) abrufen. Zugangsdaten (Passwörter, Tokens, Zugangsdaten angebundener Dienste) sind aus Sicherheitsgründen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind technische Betriebsdaten der Plattform (z. B. Sitzungen, Protokolle von Schnittstellenaufrufen und Regelausführungen, Bildschirmanordnungen) und Anfragen an den Support.
(2) Endet der Nutzungsvertrag insgesamt (Kündigung der Organisation durch den Kunden, Kündigung durch Wulffapps oder Löschung nach § 18), wird die Organisation schreibgeschützt. Der Kunde kann seine Kundendaten noch 30 Tage nach Vertragsende exportieren. Bis zum Ablauf dieser Frist kann der Kunde die Kündigung der Organisation zurücknehmen, soweit die Kündigung von ihm ausging.
(3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 löscht Wulffapps die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Gelöschte Daten können in verschlüsselten Datensicherungen bis zu deren turnusmäßigem Ablauf, längstens zwölf Monate, enthalten bleiben; sie werden daraus nicht wiederhergestellt, außer im Rahmen einer Notfallwiederherstellung, nach der die Löschung wiederholt wird.
(4) Rechnungen und Buchungsbelege bewahrt Wulffapps nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit bis zu zehn Jahre) auf.
(5) Während der Vertragslaufzeit legt der Kunde die Aufbewahrungsfristen für die fachlichen Daten (Einsätze, Patienten, Einsatztagebuch) im Portal fest (1 bis 30 Jahre). Ohne Festlegung gilt eine Aufbewahrung von zehn Jahren nach Abschluss des Einsatzes. Eine Verkürzung wird erst 30 Tage nach dem Speichern wirksam und kann bis dahin zurückgenommen werden; eine Verlängerung wirkt sofort. Hochgeladene Einsatzdokumente und Fotos folgen der Aufbewahrung des zugehörigen Einsatzes. Die Speichergrenze des Pakets begrenzt nur weitere Uploads; Wulffapps löscht wegen Erreichens der Speichergrenze oder einer Verkleinerung (§ 13 Abs. 5) keine Dokumente. Einzelheiten und feste Fristen (z. B. für Positionsdaten) regelt der AVV (Anlage 1); die Datensicherung beschreibt die Leistungsbeschreibung (Teil A Ziffer 7).
(6) Im Übrigen gelten für Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten die Regelungen des AVV.
§ 20 Mängelrechte für Organisationen
(1) [Unternehmerkunden und sonstige Organisationen] Für Mängel der Plattform gelten die Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform über die in der Leistungsbeschreibung genannten Kanäle an und beschreibt sie so genau, wie es ihm zumutbar ist (betroffene Funktion, Zeitpunkt, Fehlermeldung, Schritte zur Reproduktion).
(3) Wulffapps beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer Umgehungslösung, sofern diese dem Kunden zumutbar ist. Für Reaktionszeiten gilt die Leistungsbeschreibung.
(4) Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(5) [Unternehmerkunden] Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen; ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte nach Bereicherungsrecht bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn der Minderungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn Wulffapps eine angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen oder die Abhilfe fehlgeschlagen ist.
(7) Für Enterprise gelten zusätzlich die Gutschriften nach der Leistungsbeschreibung.
(8) Schadensersatzansprüche richten sich nach § 22.
§ 21 Mängelrechte für Verbraucher
(1) [Verbraucher] Für Mängel des digitalen Produkts gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Wulffapps schuldet während der gesamten Vertragslaufzeit ein vertragsmäßiges digitales Produkt (§ 327e BGB) einschließlich der Aktualisierungen nach § 12 Abs. 4.
(2) Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen (§ 327l BGB) und unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag beenden (§ 327m BGB) oder den Preis mindern (§ 327n BGB). Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe von § 22 verlangen.
(3) Der Verbraucher wird gebeten, Mängel über die in der Leistungsbeschreibung genannten Kanäle zu melden. Seine gesetzlichen Rechte hängen nicht von der Einhaltung einer Meldefrist ab. Der Verbraucher wirkt in zumutbarem Umfang mit, wenn Wulffapps feststellen muss, ob ein Mangel auf seiner digitalen Umgebung beruht (§ 327k Abs. 4 BGB).
§ 22 Haftung
(1) Wulffapps haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer von Wulffapps übernommenen Garantie,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Wulffapps auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach diesem Absatz ist je Vertragsjahr zusätzlich auf die Höhe des vom Kunden im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Entgelts begrenzt, beträgt jedoch mindestens 10.000 €.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Wulffapps für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Unentgeltliche Leistungen. Für das Paket Free, die Testphase und sonstige unentgeltlich überlassene Leistungen haftet Wulffapps abweichend von den Absätzen 2 und 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 (entsprechend §§ 521, 524, 599, 600 BGB).
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Wulffapps.
(6) Die Regelungen in § 7 zur Rolle der Software und zur Zustellung durch Dritte beschreiben den Leistungsumfang und schränken die Haftung nach diesem Paragraphen nicht zusätzlich ein.
(7) [Verbraucher] Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nach §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt, soweit sie nicht Schadensersatz betreffen.
§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit Wulffapps personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags verarbeitet (z. B. Kontaktdaten des Kunden, Rechnungsdaten, Website und Registrierung), ist Wulffapps Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung (leitstelle.live/datenschutz).
(2) Soweit Wulffapps personenbezogene Kundendaten in der Organisation des Kunden verarbeitet (z. B. Einsätze, Personal, Patienten, Standorte, Kommunikation), handelt Wulffapps als Auftragsverarbeiter des Kunden. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV, leitstelle.live/avv). Der AVV wird mit Abschluss des Nutzungsvertrags Bestandteil des Vertrags; der Kunde akzeptiert ihn bei der Registrierung. Bei Widersprüchen geht der AVV diesen AGB in allen Fragen des Datenschutzes vor.
(3) Wulffapps setzt Unterauftragsverarbeiter nach den Regelungen des AVV ein. Die aktuelle Liste ist öffentlich abrufbar (leitstelle.live/unterauftragsverarbeiter).
§ 24 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Kundendaten, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten, nicht öffentliche Preise und Konditionen sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die ihr von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab. Informationsfreiheitsrechte gegenüber öffentlichen Auftraggebern bleiben unberührt.
(3) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre fort, für Kundendaten und Zugangsdaten unbefristet. Weitergehende Pflichten aus dem AVV bleiben unberührt.
§ 25 Referenznennung
Wulffapps nennt den Kunden als Referenz (z. B. Name, Logo, Einsatzbeispiel auf der Website, in Präsentationen oder sozialen Medien) nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 26 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) [Verbraucher] Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung (leitstelle.live/widerruf) zu. Die Widerrufsfrist für ein kostenpflichtiges Abo beginnt mit dem Abschluss des Vertrags über die kostenpflichtige Buchung, nicht mit der Registrierung oder dem Beginn der Testphase. Der Verbraucher kann den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion im Portal (portal.leitstelle.live/organisation/paket) erklären.
(2) [Verbraucher] Bei der Buchung kann der Verbraucher freiwillig ausdrücklich verlangen, dass Wulffapps vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Verlangt er dies, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nach der Widerrufsbelehrung. Verlangt er dies nicht, ist die Buchung trotzdem möglich; Wulffapps beginnt mit der gebuchten Leistung dann erst nach Ablauf der Widerrufsfrist (§ 5 Abs. 5 Satz 2). Für einmalige Dienstleistungen gilt dies entsprechend: Die Dienstleistung wird erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht. Prepaid-Guthaben bietet Wulffapps nur zur sofortigen Nutzung an; eine Aufladung ist für Verbraucher deshalb nur möglich, wenn sie ausdrücklich verlangen, dass das Guthaben vor Ablauf der Widerrufsfrist gutgeschrieben und genutzt werden kann.
§ 27 Änderungen dieser AGB
(1) [Unternehmerkunden] Wulffapps kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um
- sie an geänderte Rechtsvorschriften oder höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen,
- Regelungslücken zu schließen, die nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Umstände entstanden sind, oder
- neue, zusätzliche Leistungen zu regeln, die der Kunde nicht nutzen muss,
und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Preise, der Laufzeit und Kündigungsfristen sowie der Haftung sind nach diesem Absatz ausgeschlossen.
(2) Wulffapps teilt die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderten Regelungen gegenübergestellt dar. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widerspricht. Auf diese Folge, die Frist und das Kündigungsrecht nach Absatz 3 weist Wulffapps in der Mitteilung besonders hin.
(3) Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Das Recht von Wulffapps zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Gegenüber Verbrauchern, sonstigen Organisationen, die nicht Unternehmerkunden sind, und öffentlichen Auftraggebern werden Änderungen dieser AGB nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. [Verbraucher] Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Köln. Wulffapps bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Wulffapps in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
§ 29 Streitbeilegung
Wulffapps ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

